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Recht auf Reparatur – Erhalten und verbessern anstatt alles einfach wegzuwerfen

Erstes Beispiel: Der E-Bike Akku ist defekt – von 42 Zellen ist eine einzige leider vor der Zeit ausgestiegen und nun wird der gesamte teure Block für über 700 Euro ein Fall für den Sondermüll.

Zweites Beispiel: Ein Fahrrad ist nach nur einem Jahr täglichem Gebrauch eigentlich bereits ein Fall für die Schrottpresse, „Jetzt musste ich schon das Licht ersetzen und den Reifen, die Pedale und das Tretlager austauschen lassen und eine Felge wurde nachzentriert. – Das ganze Fahrrad hat doch nur 249 Euro gekostet und nun habe ich schon über 300 Euro für Reparaturen reingesteckt. Die Reparaturen sind aber teuer…“

Die Fahrradstation hat seit Ihrer Gründung im Jahr 1992 rund 250.000 Fahrräder repariert. Der CO2 Fußabdruck dieser lebensverlängernden Maßnahmen für Fahrräder ist nicht zu unterschätzen, wertvolle Ressourcen wurden eingespart, Geldbeutel geschont und Freundschaften fürs Leben mit zahllosen Drahteseln und Stahlrössern ermöglicht.  Nicht zuletzt wurde Hunderttausenden von glücklichen Radfahrenden Ihre CO2-freie  Alltagsmobilität schnell und unkompliziert ermöglicht. Und nebenbei die Verkehrswende mal ganz real umgesetzt. Ohne eine gut ausgebaute Fahrradservice-Infrastruktur ist eine tägliche Fahrradnutzung nicht denkbar.

Deswegen unterstützen wir Gesetzesinitiativen wie in Österreich bereits umgesetzt und in Frankreich nun mit – immerhin – 150 Millionen in einem Fördertopf angedacht:

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/reparaturbonus-frankreich-100.html

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/eu-recht-auf-reparatur-101.html

Wir fordern Folgendes:

  1. Verpflichtung der Hersteller zur Ladegerätstandardisierung, Komptabilität über alle Modelle und Hersteller hinweg, so wie das bei Handys möglich war, so sollte es auch bei E-Bikes (und irgendwann auch bei E-Autos) möglich sein, um sinnlosen Müll zu vermeiden und die Fahrrad-Mobilität zu fördern
  2. Verpflichtung zur Reparierbarkeit by design, Verpflichtung zum Vorhalten der Verschleiß- und Ersatzteile und – zunehmend sehr wichtig – insbesondere die Verpflichtung zur Sicherstellung der weiteren Nutzbarkeit bei Modellwechsel oder Insolvenz des Anbieters, sollte der Betrieb eines Fahrrad-Fahrzeugs oder eines Akkus von einer besonderen Firmware oder gar einer Online-Applikation abhängig sein.
  3. Förderung der Reparatur durch Mehrwertsteuerbefreiung oder Senkung auf 7% für die Arbeitswerte und ggf. besonders akkreditierte Ersatzteile, die dort zum Einsatz kommen, wo bislang ressourcenvernichtend einfach gnadenlos weggeworfen wurde. Um das gesamte Thema in den Fokus zu bringen, gehört auch so eine Kampagne, ein Reparaturbonus für die Bürger dazu, die damit auf das Thema und die Missstände aufmerksam gemacht werden und so zu mehr Bewusstsein und sogar zur Änderung von Gewohnheiten gebracht werden können – Weg mit der Wegwerf-Mentalität!